Allgemeine Angaben über den Bohrpfahl.

DIN 4014/EN 1536
  • Die Herstellung der Bohrpfähle erfolgt erschütterungsfrei und geräuscharm. Ohne Umweltbelastung.
  • Selbst tiefe Bohrlängen werden kontinuierlich in einem Arbeitsgang gebohrt. Auf Anfrage sind noch größere Bohrtiefen über gekoppelte Bohrgestänge möglich.
  • Eine Schrägstellung der Bohrpfähle ist bis zu einer Neigung von 1:5 / 1:4 technisch ausführbar.
  • Aufgrund eines speziellen Kettenlaufwerkes ist die Herstellung von Bohrpfählen auch in räumlich begrenzten Baustellenverhältnissen wie Baulücken oder engen Straßen möglich. Das Umsetzen der Geräte erfolgt auf längeren Distanzen über Schwerlasttransporter.
  • Bei der Pfahlherstellung kommen nur Baustoffe zur Anwendung, die den einschlägigen Normen und technischen Vorschriften entsprechen und ausnahmslos von zertifizierten Unternehmen geliefert werden. Die Verarbeitung erfolgt durch geschultes Fachpersonal mit firmeneigenen Betonpumpen.
  • Im Regelfall wird ein Bohrpfahlbeton nach DIN 4014/EN 1536 der Güte C 20/25 verarbeitet. Nach Anforderung kann jedoch jede andere Festigkeits- oder Expositionsklasse berücksichtigt werden.
  • Die Herstellung jedes einzelnen Bohrpfahles wird computergesteuert, digital überwacht und dokumentiert.
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– Aktualisiert am 30.07.2010 –