Pfahlarbeiten. Ausführungshinweise und Leistungsumfang.
Ausführungsdaten
Änderungen der zur Angebotserarbeitung zugrunde gelegten Daten sind JACBO mind. 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen und vor Ort schriftlich zu bestätigen. Anderenfalls gelten die Anweisungen zu der Auftragserteilung.
Ausführungsbeginn und -dauer
Beginn und Dauer der Pfahlarbeiten – wie von JACBO angegeben – sind unverbindliche Richtzeiten. Für Verzögerungen sowie evtl. auftretende Folgeschäden übernimmt JACBO keine Haftung. Falls der Einsatz mehrerer Bohrgeräte vorher abzusehen ist, muss dies rechtzeitig zur Angebotsbearbeitung mitgeteilt werden.
Einmessung
Vor Beginn der Arbeiten sind die Pfähle vom Auftraggeber (AG) nach Pfahlplan exakt und deutlich auszupflocken. Die Pflöcke sollten aus Holz (30 x 30 x 3 cm) sein, und max. 2 cm über der Baugrubensohle herausragen. Der AG stellt kostenlos ein Lasergerät mit Messlatte zur Verfügung. Die Höhe des Pfahlkopfes über Herstellungsniveau ist vom AG vor Ort anzugeben und zu kontrollieren.
Baugrube
Während der Ausführung der Pfahlarbeiten ist jederzeit ein unbehindertes Befahren der Baugrube sowie ein Manövrieren unserer Bohranlage zu gewährleisten. Baugrubenbereiche mit unzulänglicher Tragfähigkeit sind uns rechtzeitig anzuzeigen und ggf. vom AG auszubessern; anderenfalls verpflichtet sich der AG Tragschotte zur Verfügung zu stellen.
Rampen zur Baugrube müssen mind. 4 m breit sein; ihre Steigung darf max. 1 : 5 betragen. Spätestens 2 Tage vor Beginn der Arbeiten ist JACBO die Baugrube zur Abnahme frei zu geben. Zur ordnungsgemäßen Herstellung der Pfahlköpfe ist die Baugrubensohle vor Durchnässung zu schützen. Etwa vorhandene Gräben oder Anschüttungen sind rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten einzuebnen, so dass ein ebenes Bohrsohlenniveau vorhanden ist.
An- und Abtransport der Anlage
Öffentliche Zufahrtsstraßen zur Baustelle sowie Baustraßen sollten für Schwertransporte geeignet sein.
Schutzmaßnahmen
Der AG trifft geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Schäden infolge Verschmutzung oder Beschädigung von öffentlichen Straßen.
Reihenfolge der Pfahlherstellung
Die Reihenfolge der Pfahlherstellung wird grundsätzlich von JACBO festgelegt. Der AG bringt dies der Baubehörde und dem Statiker rechtzeitig zur Kenntnis.
Pfahlabstände
Die Pfähle werden in einem Arbeitsgang hergestellt. Der Achsabstand der Pfähle beträgt i.d.R. mind. den 3-fachen Pfahldurchmesser.
Nachbargebäude/-anlagen
Der Mindestabstand von Pfahlachse bis Nachbarobjekt beträgt ca. 0,5 m; für Eckpfähle innerhalb einer mehrseitig umbauten Baugrube gilt ein Mindestabstand von ca. 1,75 m.
Behinderungen
JACBO ist weder beim An- und Abtransport noch bei der Ausführung der Pfahlarbeiten für Schäden an ober- oder unterirdischen Ver- oder Entsorgungsleitungen haftbar. Vor Beginn der Arbeiten ist die genaue Lage solcher Leitungen anzuzeigen. Nachbarbauten, deren Gründungen, Zäune und dgl. dürfen den Arbeitsablauf nicht behindern. Für alle daraus resultierenden Schäden bzw. Mängel bei der Pfahlherstellung übernimmt JACBO keine Haftung.
Mehr- und Minderleistungen
Absehbare Mehrleistungen sind rechtzeitig vor Arbeitsbeginn mit JACBO abzusprechen. Bei fehlender schriftlicher Bestätigung oder bei bindender Preisabsprache werden die Mehrleistungen auf der Grundlage der angegebenen Einheitspreise lt. Vertrag abgerechnet. Minderleistungen von weniger als 10% der Auftragssumme werden nicht verrechnet. Voraussehbare Minderleistungen von mehr als 10% der Auftragssumme sind rechtzeitig vor Arbeitsbeginn schriftlich festzulegen.
Räumen der Baustelle
Mit der Räumung der Baustelle darf erst begonnen werden, nachdem die Ergebnisse der Pfahlintegritätsprüfung vorliegen, was i.d.R. 6 Tage nach Abschluss der Arbeiten der Fall ist.
Offizielle Anlässe
Für offizielle Anlässe (z.B. „erster“ Pfahl/Grundsteinlegung) werden max. 15 min Produktionsstop eingeräumt.
Nebenleistungen
Der AG stellt bis max. 50 m vom Arbeitsplatz entfernt kostenlos einen Anschluss für Kraftstrom (Anschluss Wert 380 Volt, 10 Amp.) bereit. Zur Reinigung von Bohranlage, Bohrwerkzeugen, Betontransporter und anderen zugehörigen Geräten wird vom AG in Baustellennähe eine ausreichend große Fläche angewiesen und freigehalten. Betonreste und anfallendes Bohrgut werden nur am Bohrloch abgesetzt. Eventuell anfallende Entsorgungsleistungen sind von AG vorzusehen. Der AG stellt Sanitäreinrichtungen und eine Baubude.
Integritätsprüfung
Die Integritätsprüfung der Pfähle kann erst 5 Tage nach Erhärten des Betons durchgeführt werden. JACBO kann dazu ggf. ein gesondertes Angebot einreichen. Das Säubern und Kappen der Pfahlköpfe ist vom AG auszuführen.
Verzögerungen
Verzögerungen im normalen Arbeitsablauf, für die JACBO nicht verantwortlich ist, werden gesondert in Rechnung gestellt.
Frostwetter
Bei Frost werden die Bohrarbeiten wegen der dann nicht mehr zu gewährleistenden Betongüte eingestellt. Gegen Aufschlag ist es möglich, unter solchen Bedingungen vorgewärmten Beton zu verarbeiten. Bei Dauerfrost sind die Pfahlköpfe gegen Frostschäden abzudecken.
Baugrubenkonditionen
Ein guter Zustand des Bau- und Baugrubenbodens (Arbeitsniveau) in der Zeit, in der JACBO die Pfähle einbringt, ist für ein gutes Ergebnis und einen raschen Fortgang des Projektes ausgesprochen wichtig. JACBO strebt danach, die Baustelle nach Möglichkeit im Voraus zu inspizieren und in dieser Hinsicht zu beraten. Gibt es Zweifel, ist es immer angebracht, sich im Voraus mit unserer Bauleistungsabteilung abzustimmen.
Keller, Gruben und instabiler Boden
Unfälle, wie der hier abgebildete, müssen vermieden werden. Dieser Unfall kam dadurch zustande, dass ein Kellerraum nicht angegeben worden war. Ein Koloss von 40 bis 80 Tonnen kann für Menschen und Bauten eine große Gefahr darstellen. In diesem Fall blieb der Direktschaden zum Glück beschränkt und es gab keine Personenschäden. Der Schaden an den Maschinen und der Schaden durch die Arbeitsunterbrechung waren jedoch immens. Leider kommt es öfter vor, dass eine Gas-, Strom- oder andere Leitung beim Bohren beschädigt wird. Auch das kann zu schweren Unfällen führen. Nahezu immer ist von einem beträchtlichen Finanzschaden die Rede, der fast immer mit einer guten Vorbereitung und Rücksprache hätte vermieden werden können.
JACBO-Tip: Kartieren Sie Kabel, Leitungen, Gruben und Keller und markieren Sie diese gut sichtbar in der Baugrube. Besprechen Sie dies im Voraus mit JACBO.
Trockene und flache Baugruben
Obiges Foto zeigt, dass JACBO manchmal mit Baugruben konfrontiert wird, deren Zustand ausgesprochen schlecht ist. Für den Auftraggeber ist das auch nachteilig, weil die Pfahlspitzen unter diesen Umständen nicht nachbearbeitet werden können. Das Einbohren von Pfählen in einer unter Wasser stehenden Baugrube sollte vermieden werden. Die JACBO-Maschinen benötigen in der Baugrube einen stabilen und trockenen Untergrund. Das trifft auch auf die Zufahrtswege und den Aufstellungsort für die Mischmaschinen und Pumpen zu.
JACBO-Tip: Pumpen Sie das Wasser aus der Baugrube, senken Sie den Grundwasserstand auf ca. 50 cm unter der Arbeitsebene und überlegen Sie gemeinsam mit unserer Bauleistungsabteilung ob ein gut verdichtetes Sandpaket oder Dragline-Schotten notwendig sind. Sorgen Sie für eine flache, furchenfreie Baugrube in Höhe des höchsten nachzubearbeitenden Pfahlkopfes. Vermeiden Sie eine Lehmschicht als Baugrubenboden.
Zugang zur Baugrube
In der Baugrube müssen die Maschinen von JACBO unbehindert manövrieren können. Darüber hinaus ist es wichtig, dass JACBO sicher über eine feste und ausreichend breite Zufahrt in die Baugrube einfahren kann. Auch hier kann das hohe Gewicht der Maschinen zusammen mit einer schmalen oder steilen Baustellenzufahrt Unfälle oder Arbeitsstillstand verursachen. Obiges Foto zeigt, wie eine gute Bausstellenzufahrt aussehen sollte.
JACBO-Tip: Sorgen Sie für eine Zufahrt mit einem Gefällewinkel kleiner als 5 : 1 und einer Fahrbreite von mindestens 400 cm.
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DEKRA Zertifikat
Die JACBO Pfahlgründungen GmbH hat als erstes Unternehmen der Branche das SCC-Zertifikat erhalten. ... mehr lesen
– Aktualisiert am 05.02.2012 –





